Bei der Generalversammlung am 6.3.2020 wurde die Satzungsänderung, welche an der außerordentlichen Generalversammlung am 17.1.2020 beschlossen und zur Genehmigung eingereicht wurde, von den anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Option zur Auslagerung der Regelung zu Beisitzern in eine Geschäftsordnung.
- Option einer variabel nach oben anpassbare Anzahl an Beisitzern.
- Möglichkeit zur Ernennung von Personen für einzelne Funktionen im Verein (z.B. Gerätewart, Festorganisation, usw.)
- Mitspracherecht einzelner Funktionäre, sofern Entscheidungen in ihrem Aufgabengebiet anstehen.
- Möglichkeit zur Ernennung eines weiteren Vorstandes.
- Möglichkeit zur Definition der Aufgabenverteilung in der Geschäftsordnung
- Klarstellung und Korrektur von Begrifflichkeiten und Mehrdeutigkeiten, wie die Verwendung von Vorstand als Gremium und Vorstand als Vorsitzender.
- Berücksichtigung der Spielfähigkeit bei Ständchen und Beerdigungen.
- Dokumentation der gelebten Praxis, wie z.B. Beitragsfreiheit für aktive Musiker und Regelungen zur Mitgliedschaft eines Elternteiles bei Jungmusikern.
- Mitspracherecht und Stimmrecht für aktive Mitglieder ab 16 Jahren.
- Genehmigung der optionalen Geschäftsordnung durch die Generalversammlung
- Möglichkeit zur Aufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder, sofern die finanzielle Situation dies zulässt.
- Neue Beitragsordnung
Die Protokolle zur Generalversammlung und der außerordentlichen Generalversammlung sind unter den beiden Links einzusehen:
Die neue Satzung ist unter dem folgenden Link zu finden: